Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei nutzen – so einfach geht’s

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Betriebliche Gesundheits-förderung

steuerfrei nutzen – so einfach geht’s

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Betriebliche Gesundheits-förderung

steuerfrei nutzen – so einfach geht’s

… klingt gut, oder? Noch besser: Unternehmen können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in steuerfrei für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben. Keine Abzüge, kein geldwerter Vorteil für die Beschäftigten. Einfach nutzen – wenn man weiß, wie.

Jedes Unternehmen kann pro Mitarbeitendem bis zu 600 Euro jährlich für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben – steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das bedeutet: Jeder investierte Euro fließt direkt in die Gesundheit der Belegschaft, ohne dass Steuern oder Abgaben abgezogen werden.

Wichtig: Es geht nicht um beliebige Gesundheitsmaßnahmen, sondern um zertifizierte Präventionsangebote nach § 20 SGB V. Dazu zählen z. B.:
Stressbewältigung & Resilienz – weniger Druck, mehr Gelassenheit
Bewegung & Rückengesundheit – weniger Verspannungen, weniger Ausfälle
Ernährungsberatung – bessere Ernährung = mehr Energie
Suchtprävention – besser vorbeugen als später kämpfen

Solche Maßnahmen können direkt im Unternehmen stattfinden oder als externe Kurse gebucht werden. Der Arbeitgeber bezahlt, die Mitarbeitenden profitieren – steuerfrei.

= keine Steuer für Mitarbeitende.

Damit das Ganze wirklich steuerfrei bleibt, muss das Unternehmen die Maßnahme selbst finanzieren. Bedeutet: Kein Geld an die Mitarbeitenden auszahlen, sondern direkt für Kurse oder Coachings bezahlen. Das Finanzamt akzeptiert nur anerkannte Anbieter und zertifizierte Maßnahmen.

Wichtig: BGF ist nicht dasselbe wie ein Zuschuss zum Fitnessstudio-Abo oder zur Massage. Nur gezielt geförderte Präventionsangebote fallen unter den Steuerfreibetrag.

Falls die 600 Euro pro Jahr nicht reichen, gibt es noch eine andere Möglichkeit: Steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat. Diese können z. B. für:
Fitnessstudio-Mitgliedschaften
Gesundheits-Apps
Entspannungsangebote

Das ist eine gute Ergänzung zum 600-Euro-Freibetrag und kann ohne großen Aufwand genutzt werden.

Zusätzlich können Unternehmen bei den Krankenkassen nach Förderungen für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen fragen. Viele Krankenkassen unterstützen Unternehmen mit Zuschüssen oder übernehmen einen Teil der Kosten – besonders für Gruppenangebote.

Damit das Finanzamt die steuerfreie BGF anerkennt, müssen Rechnungen und Teilnahmenachweise aufbewahrt werden. Kein großer Aufwand – aber nötig, falls jemand nachfragt.

… klingt gut, oder? Noch besser: Unternehmen können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in steuerfrei für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben. Keine Abzüge, kein geldwerter Vorteil für die Beschäftigten. Einfach nutzen – wenn man weiß, wie.

Jedes Unternehmen kann pro Mitarbeitendem bis zu 600 Euro jährlich für betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben – steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das bedeutet: Jeder investierte Euro fließt direkt in die Gesundheit der Belegschaft, ohne dass Steuern oder Abgaben abgezogen werden.

Wichtig: Es geht nicht um beliebige Gesundheitsmaßnahmen, sondern um zertifizierte Präventionsangebote nach § 20 SGB V. Dazu zählen z. B.:
Stressbewältigung & Resilienz – weniger Druck, mehr Gelassenheit
Bewegung & Rückengesundheit – weniger Verspannungen, weniger Ausfälle
Ernährungsberatung – bessere Ernährung = mehr Energie
Suchtprävention – besser vorbeugen als später kämpfen

Solche Maßnahmen können direkt im Unternehmen stattfinden oder als externe Kurse gebucht werden. Der Arbeitgeber bezahlt, die Mitarbeitenden profitieren – steuerfrei.

= keine Steuer für Mitarbeitende.

Damit das Ganze wirklich steuerfrei bleibt, muss das Unternehmen die Maßnahme selbst finanzieren. Bedeutet: Kein Geld an die Mitarbeitenden auszahlen, sondern direkt für Kurse oder Coachings bezahlen. Das Finanzamt akzeptiert nur anerkannte Anbieter und zertifizierte Maßnahmen.

Wichtig: BGF ist nicht dasselbe wie ein Zuschuss zum Fitnessstudio-Abo oder zur Massage. Nur gezielt geförderte Präventionsangebote fallen unter den Steuerfreibetrag.

Falls die 600 Euro pro Jahr nicht reichen, gibt es noch eine andere Möglichkeit: Steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat. Diese können z. B. für:
Fitnessstudio-Mitgliedschaften
Gesundheits-Apps
Entspannungsangebote

Das ist eine gute Ergänzung zum 600-Euro-Freibetrag und kann ohne großen Aufwand genutzt werden.

Zusätzlich können Unternehmen bei den Krankenkassen nach Förderungen für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen fragen. Viele Krankenkassen unterstützen Unternehmen mit Zuschüssen oder übernehmen einen Teil der Kosten – besonders für Gruppenangebote.

Damit das Finanzamt die steuerfreie BGF anerkennt, müssen Rechnungen und Teilnahmenachweise aufbewahrt werden. Kein großer Aufwand – aber nötig, falls jemand nachfragt.

Fazit: Einfach machen!

Betriebliche Gesundheitsförderung gibt’s also zum Teil geschenkt – wenn man es richtig anstellt. Wer die steuerlichen Vorteile nutzt, spart Geld und investiert gleichzeitig in gesunde, leistungsfähige Teams.

👉  Sie wollen das für Ihr Unternehmen nutzen? Ich unterstütze Sie dabei!

Fazit: Einfach machen!

Betriebliche Gesundheitsförderung gibt’s also zum Teil geschenkt – wenn man es richtig anstellt. Wer die steuerlichen Vorteile nutzt, spart Geld und investiert gleichzeitig in gesunde, leistungsfähige Teams.

👉  Sie wollen das für Ihr Unternehmen nutzen? Ich unterstütze Sie dabei!